Zum Schwerpunkt "Islam, Rassismus und die Linke" (Heft 7)
Den Schwerpunkt zu Islamfeindlichkeit fand ich sehr ausgewogen und gut. Ich bin aber der Meinung, dass man niemanden für Kritik, Satire oder den künstlerischen Umgang mit Weltanschauungen oder Religionen bestrafen darf. Zum Beispiel die staatliche Zensur und Kriminalisierung von Kirchen- und Religionskritikern insbesondere durch den so genannten Gotteslästerungs-Paragraph 166 StGB ist ein Problem. Er muss abgeschafft werden. Meinungsäußerungen über Koran, Bibel oder das Kommunistische Manifest müssen ohne Repressionen immer möglich sein. Deshalb finde ich es unglücklich, dass in dem Artikel solche Aussagen – wie Festnehmen und Verklagen wegen Beleidigung des Korans – unkommentiert stehen gelassen wurden.
Michael Bruns, Lippstadt