Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Klage der Bundestagsfraktion DIE LINKE gegen den Tornadoeinsatz abgewiesen. Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) über das Urteil und die Folgen:
"(…) Die NATO wird von den Verfassungsrichtern also immer noch als reines Verteidigungsbündnis gesehen, deshalb seien auch Auslandseinsätze der Bundeswehr in diesem Rahmen verfassungsgemäß. Entsprechend dem Grundgesetz dient die Bundeswehr nur der Verteidigung. Somit folgt das BVerfG implizit der Aussage Strucks, dass Deutschlands Sicherheit am Hindukusch verteidigt wird (…)
Damit wird aber ignoriert, dass der "zivile Wiederaufbau" fehlgeschlagen ist und stattdessen in Militärkreisen von einer "aggressiven Aufstandsbekämpfungsoperation" und einem "Krieg" in Afghanistan die Rede ist. Die Bedrohung durch Terroranschläge ist in Deutschland und anderen NATO-Staaten durch den Afghanistankrieg gestiegen (…)"