»Berliner LINKE muss Ergebnis des Volksentscheids für Rückabwicklung der Privatisierung nutzen«, fordert die Sozialistische Linke Berlin nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben
»Am 13. Februar waren die Berliner aufgerufen, über einen Gesetzesentwurf des Berliner Wassertisches abzustimmen, der die Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verlangt und alle Teile für unwirksam erklärt, die nicht binnen eines Jahres veröffentlicht sind. Der rot-rote Senat hatte im Gegensatz zu den Grünen aufgerufen, das Gesetz abzulehnen, weil angeblich alles veröffentlicht sei und der Passus der Unwirksamkeit von Verträgen wegen Nichtveröffentlichung verfassungswidrig sei.
Die Berlinerinnen und Berliner ließen sich nicht täuschen: fast 666.000 (98,2% der abgegebenen Stimmen) stimmten mit Ja. Damit ist das Gesetz in Kraft gesetzt. Eine schwere Schlappe für den Senat, aber auch ein mittlerer politischer Gau für die LINKE, deren Landesvorstand und Fraktion im Abgeordnetenhaus das Volksbegehren im Gegensatz zum Landesverband der Grünen nicht unterstützte. Diese Abstimmung zeigt, wie wenig die Parteispitze die Stimmung in Berlin wahr nimmt. Zur Ehrenrettung der LINKEN muss gesagt werden, dass aber zahlreiche Bezirksverbände und Mitglieder der LINKEN das Volksbegehren aktiv unterstützt haben.
»Der Senator (Wolf) räumte ein, dass sich in dem Ergebnis des Volksentscheids auch ›ein gewisses Misstrauen‹ ausdrücke, ob der Senat tatsächlich alles offen gelegt habe. Alle Verträge zur Teilprivatisierung seien aber veröffentlicht, bekräftigte Wolf. Der Senat werde am Dienstag darüber beraten, ob noch weitere Vereinbarungen offen gelegt werden können. Dabei handele es sich aber um Verträge, an denen der Senat nicht beteiligt gewesen sei und die auch nicht unter den Text des Volksbegehrens fielen.« (14.02.2011 dapd)
Inzwischen ging der Senat auf den Volksentscheid ein und kündigte an, dass durch ein unabhängiges Gremien geprüft werden solle, welche weiteren Verträge offen gelegt werden sollen, darunter auch solche, die das Verhältnis zwischen dem Mehrheitsanteilseigner Senat und den privaten Anteilseignern RWE und Veolia in der Wasserholding sowie die Gewinnaufteilung zwischen diesen betreffen.
Die Position des Landesvorsitzenden der LINKEN, gegen das Gesetz des Volksbegehrens vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, fand im Senat dank SPD zum Glück keine Mehrheit. Seine Forderung wurde in »linke-news« vom 14.02.2011 wie folgt begründet: »Senat und Abgeordnetenhaus haben vor dem Volksentscheid mit der teilweisen Verfassungswidrigkeit argumentiert. Sie sind es den Berlinerinnen und Berlinern nun auch schuldig, diese Überprüfung durchzuführen. Auch hier muss Gewissheit und Rechtssicherheit hergestellt werden.« Ein Gang vor das Landesverfassungsgericht hätte die LINKE in der Frage der Offenlegung in der Bevölkerung als Interessenvertreter der privaten Anteilseigner noch weiter isoliert.
Bereits 2007 rechtfertigte Klaus Lederer das Verbot des Volksbegehrens durch den rot-roten Senat damit, dass so immerhin Rechtssicherheit hergestellt würde. Das Verbot wurde nach über zwei Jahren durch das Landesverfassungsgericht kassiert. In der Zwischenzeit konnten die privaten Anteilseigner die Berliner weiter abzocken.
Der Berliner Landesvorstand der LINKEN und der designierte Spitzenkandidat Harald Wolf sind aufgefordert darauf hinzuwirken, dass jetzt unverzüglich Mittel für die Prüfung der vollständigen Vertragsunterlagen durch unabhängige Juristen bereitgestellt werden. Zugleich ist zügig die kostengünstige Möglichkeit der Rückabwicklung des Verkaufs von Anteilen der Wasserbetriebe an Private zu prüfen. Auf dem für den 26. März 2011 vorgesehenen Landesparteitag der LINKEN wird erwartet, dass der Landesvorstand sowohl über den Stand der Prüfung der Vertragsunterlagen als auch über Möglichkeiten der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe Bericht erstattet.«
(Erklärung der Sozialistischen Linken Berlin )
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