Die neuen Eigentümer der Burger King GmbH unterlaufen Tarife und bekämpfen aktive Gewerkschafter. DIE LINKE kämpft an der Seite der Beschäftigten
»Burger King grillt Betriebsräte« steht auf dem Transparent der LINKEN in Frankfurt am Main. Vor einer Filiale der Schnellrestaurantkette informieren Mitglieder der Partei über die dort herrschenden Missstände. Sie verteilen Flugblätter und informieren über Positionen und Forderungen der LINKEN.
Im März hat die Yi-Ko-Holding unter Leitung von Ergün Yildiz die Burger King GmbH von der Burger King Company übernommen. Mit insgesamt 91 Restaurants und rund 3200 Beschäftigten ist die GmbH die größte Franchisenehmerin von Burger King. Unmittelbar nach der Übernahme versuchte die neue Unternehmensführung, die Rechte von Betriebsräten zu beschneiden und kündigte an, tarifliche Leistungen nicht mehr im vollen Umfang zu gewähren.
Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte
»Mal zahlt die Yi-Ko-Holding nicht das tarifliche Urlaubsgeld, dann wieder keine Zuschläge für Mehr- und Nachtarbeit. Bei der Vielzahl von Fällen und den uns vorliegenden Daten fällt es sehr schwer zu glauben, dass es sich bei den Vorgängen um normale Fehler handelt«, erklärt Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Minijobber sollen in Zukunft 6,50 Euro die Stunde erhalten, in den neuen Bundesländern zahlt die Burger King GmbH zum Teil 5,50 Euro.
Geschäftsführer Yildiz hat zudem 15 Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte einleiten lassen: in München, Augsburg, Speyer, Bochum, Essen, Frankfurt am Main, Ludwigshafen, Köln und Dortmund. Aus Sicht der NGG werden Kündigungsgründe vorgeschoben, die kaum einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
Fachanwalt für Mobbing
Die Burger King GmbH (Yi-Ko) hat den berüchtigten Anwalt Helmut Naujocks beauftragt, die Betriebsräte mit Prozessen einzudecken. Naujocks ist spezialisiert auf die Zerschlagung von Betriebsräten. Gegenüber Günter Wallraff hat Naujocks einmal zugegeben, Fachanwalt »für Mobbing von Betriebsräten, Schwangeren und Behinderten« zu sein.
»Burger King ist kein Einzelfall, die Pest des Niedriglohns dehnt sich weiter aus«, erklärt Volkhard Mosler von der LINKEN in Frankfurt am Main. »Der Fall Burger King steht für eine Abwärtsbewegung der Löhne im unteren Drittel der Lohn- und Gehaltsskala. Einer der Bereiche, die dort im schlechten Sinn »führend« sind, ist das Hotel- und Gaststättengewerbe und hier insbesondere die Systemgastronomie.«
Gewerkschaftlich und politisch
»Durch Aktionen vor den Restaurants, die häufig in den Innenstadtbereichen liegen, kann die Öffentlichkeit sensibilisiert und informiert werden. Der Käuferstreik ist natürlich kein Ersatz für den Streik der Beschäftigten. In der gegenwärtigen Situation des Wahlkampfes kann der Fall Burger King aber auch dazu nützen, die Dringlichkeit unser Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro zu unterstreichen.«
»Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wäre so etwas nicht möglich. Wir brauchen daher beides: eine gewerkschaftliche Bewegung im Niedriglohnsektor gegen dessen Ausdehnung und gegen dessen weitere Absenkung und zweitens eine politische Bewegung für einen gesetzlichen Mindestlohn. Ein Wahlerfolg der LINKEN würde den politischen Druck für einen gesetzlichen Mindestlohn erhöhen und könnte die Beschäftigten ermutigen für ihre eigenen Interessen in Aktion zu treten und umgekehrt könnte eine gewerkschaftliche Bewegung gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigungsverhältnisse den Druck auf Parteien, Parlamente und Regierungen erhöhen.«
Auch die Linksfraktion im Bundestag und der Parteivorsitzende Riexinger haben sich mit den Beschäftigen solidarisch erklärt.
Mehr im Internet:
- DIE LINKE. Frankfurt am Main: Burger King grillt seine Betriebsräte (Flugblatt)
- Facebook-Seite: Fair bei Burger King
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