Arme sollen kein Betreuungsgeld erhalten, wenn es nach der Bundesregierung geht. Dahinter steht der Wille zur sozialen Selektion, meint Arno Klönne
Die Bundesregierung, melden die Zeitungen, habe sich beim Betreuungsgeld eine zusätzliche Maßnahme ausgedacht: Hartz-IV-EmpfängerInnen will sie die 100 (später 150) Euro für die häusliche Pflege- und Erziehungsarbeit an Kleinkindern, wenn diese nicht im Kinderhort versorgt werden, vorenthalten.
Genauer gesagt: Sie sollen das Geld erst erhalten, dann aber wieder abgeben, per Abzug bei den Leistungen nach Hartz IV. Die Begründung: Man wolle gerade arbeitslosen Eltern nicht den Anreiz geben, sich dem bildungsfördernden Angebot der Kinderhorte zu verweigern.
Kinderkriegen abgewöhnen
Bei diesem Argument handelt es sich um Vortäuschung wohltätiger Absichten – weithin nämlich stehen die angepriesenen Betreuungsplätze in Kinderhorten gar nicht zur Verfügung, und die verfügbaren zu nutzen, ist gerade Eltern in materiell bedrängter Situation oft gar nicht möglich.
Wenn die Bundesregierung den Hartz-IV-Familien das Betreuungsgeld verweigern will, so verfolgt sie damit ein ganz anderes Ziel, und sie setzt damit ein Konzept von Thilo Sarrazin (Mitglied der SPD) um: Den Armutsschichten (speziell denen mit Migrationshintergrund) soll das Kinderkriegen abgewöhnt werden.
Ziel soziale Selektion
Um soziale Selektion geht es, den Nachwuchs hierzulande sollen die begüterten Schichten hervorbringen, die ja angeblich für Begabung garantieren. Die »Herdprämie« nur für »wertvolles Menschenmaterial« – unter einer Bundesregierung, die von einer angeblich christlichen Partei geführt wird. Kampf gegen die Armen – nicht gegen die Armutsursachen.
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