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60 Jahre Grundgesetz | Drucken |
Umkämpftes Recht
Vor sechzig Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet. Klaus-Dieter Heiser meint, der Inhalt der Verfassung sei Ausdruck gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse

In Verfassungen entdecken wir die Grundvorstellungen einer Gesellschaft, die es noch nicht gibt, wenn die Verfassung geschrieben wird. Die Verfassung ist also nicht der Schlussstein, sondern der Grundstein eines gesellschaftlichen Gebäudes«, erklärte Wolfgang Neskovic Anfang März bei der Leipziger Konferenz der LINKEN zu 60 Jahre Grundgesetz. Der linke Bundestagsabgeordnete und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof weist auf Entscheidendes hin: Verfassungen widerspiegeln einen politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Zeitpunkt ihrer Formulierung und sind hierbei sowie später bei ihrer Umsetzung Gegenstand der Auseinandersetzungen. Es war Konsens unter den deutschen Politikern, die 1945 aus Konzentrationslagern und Gefängnissen der Nazis befreit worden waren oder aus dem Exil zurückkehrten, dass es zu einer wirtschaftlichen Neuordnung kommen müsse. Bis in die Reihen der Union wurde die Auffassung vertreten, dass »das kapitalistische Wirtschaftssystem den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden« sei - wie es im Ahlener CDU-Parteiprogramm von 1947 hieß.

Vielen war noch in lebendiger Erinnerung, dass vor allem der Druck und Einfluss des Großkapitals während der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre zur Notverordnungspolitik gegen die Arbeiterklasse und schließlich 1933 zur Machtübertragung an die Nazis geführt hatten. Nach der Befreiung vom Faschismus entwickelte sich überall in Deutschland eine breite Bewegung, um durch Landesverfassungen »den Grundstein für ein neues gesellschaftliches Gebäude« zu legen. Eine der ersten war die des Landes Hessen. Im Artikel 41 sah sie Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl sowie Energie und Verkehr vor. Weitere wichtige Punkte mit Verfassungsrang waren: Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen auch in der Ökonomie; das Recht auf Arbeit, den Achtstundentag und einen 12-tägigen Mindesturlaub; das Streikrecht sowie ein einheitliches Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Beamte. Nach einer Volksabstimmung trat die hessische Verfassung im Dezember 1946 in Kraft. Wie stark die Unterstützung in der Bevölkerung für den Neubeginn war, zeigt auch, dass in einer separaten Abstimmung 71 Prozent der Wahlberechtigten in Hessen dem Sozialisierungsartikel zustimmten. Ein ähnliches Votum gab es in Sachsen mit 77,6 Prozent. Die ehemaligen Alliierten reagierten unterschiedlich auf diese Ergebnisse. Während das sächsische Votum mit Rückendeckung der Besatzungsmacht auch in den anderen Ländern der sowjetischen Besatzungszone umgesetzt wurde, suspendierten es die US-Behörden in Hessen. Vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges und zugleich stattfindender sozialer Proteste gegen die Folgen der Währungsreform beauftragten die westlichen Besatzungsmächte im Juli 1948 die Ministerpräsidenten ihrer Länder mit der Ausarbeitung einer Verfassung. Ihr Ziel war, die Gründung eines westdeutschen Staates vorzubereiten.

Ein Verfassungskonvent dazu fand im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee statt. Zu den dort erarbeiteten Grundsätzen zählten eine starke Bundesregierung, die Einführung eines neutralen und wesentlich entmachteten Staatsoberhauptes und der weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen. Auf dieser Grundlage erarbeitete der Parlamentarische Rat von August 1948 bis Mai 1949 den Text des Grundgesetzes. »Zugleich bereiteten die Westmächte das Statut für den Staat vor, auf den diese Verfassung ihre Anwendung finden und der nicht frei über sein Wirtschaftspotential verfügen sollte (...) Weiterhin sollte dieser Staat völlig unbewaffnet bleiben,« schreibt der französische Politologe Alfred Grosser. Das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verkündet wurde, ist ein Dokument der beabsichtigten Integration der Bundesrepublik in das westeuropäische Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Es formuliert aber auch die Überzeugung, dass nach den Erfahrungen mit dem Nazismus, nie wieder Krieg und Faschismus die Grundlagen deutscher Politik bestimmen dürfen. Die 65 Vertreterinnen und Vertreter aus den Länderparlamenten stellten deshalb an die Spitze die Grundrechtsartikel. Artikel 1 erklärt die Würde des Menschen als unantastbar und verpflichtet »alle staatliche Gewalt« sie zu achten und zu schützen.

Auch der Artikel 16 (»Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«) greift die Erfahrungen aus den Jahren der Nazidiktatur auf. Von gewerkschaftlicher Seite wurde kritisch angemerkt, dass Vorschläge aus den Gewerkschaften nur unzureichend vom Grundgesetz aufgenommen wurden. Soziale Rechte seien im Grundgesetz eher sparsam verankert, ein Recht auf Arbeit, wie es viele Gewerkschafter forderten, fehle. Stattdessen wurde im Artikel 14 das Privateigentum garantiert - auch wenn es an die Beachtung des Gemeinwohls geknüpft sei. Artikel 15 ließ zumindest Sozialisierungsmöglichkeiten offen. Die beiden Abgeordneten der KPD im Parlamentarischen Rat verweigerten »aus grundsätzlichen Erwägungen « ihre Unterschrift unter dem Grundgesetz. Der Abgeordnete Max Reimann erklärte dazu: »Die Gesetzgeber aber werden im Verlaufe ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.« Am Ende der Ära Adenauer zu Beginn der 1960er Jahre war die kapitalistische Restauration der Bundesrepublik unter der Überschrift »Soziale Marktwirtschaft« weitgehend abgeschlossen. Mit den Verträgen von Rom zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Montan-Union und zu Euroatom hatte sich das deutsche Kapital Freiräume in Richtung Westen geschaffen.

Die Bundeswehr war zur Wehrpflichtarmee ausgebaut worden und fest in die militärischen Strukturen der NATO eingebunden. Die Staatsräson war von entschiedenem Antikommunismus geprägt. Das sind die groben Konturen, in denen sich die Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes entwickelte. Spätestens mit ihrem Godesberger Programm von 1959 war auch die SPD dieser Entwicklungsschablone beigetreten. Andererseits leitete die außerparlamentarische Opposition seit den 1960er Jahren aus den Grundrechtsartikeln und dem im Grundgesetz formulierten Widerstandsrecht Legitimationen für ihre Aktionen ab - so im Kampf gegen den Bau von Atomkraftwerken oder die Stationierung von atomarer Mittelstreckenraketen in den 1980er Jahren. Juristisch blieb die Berufung auf das verfassungsmäßige Widerstandsrecht in einer Grauzone, politisch jedoch wirkten sie mobilisierend und veränderten gesellschaftliches Bewusstsein. Dies gilt auch für die gegenwärtige Debatte über das politische Streikrecht. Rund 60 Mal wurde das Grundgesetz seit seiner Inkraftsetzung geändert. Zäsuren waren insbesondere die Einführung der Wehrpflicht 1956 und die Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen 1968. Beide stießen auf massiven Widerspruch in der Bevölkerung. Als gravierend wurden auch die 1993 vorgenommenen Einschränkungen des Asylrechts wahrgenommen (Artikel 16a) und die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung durch den so genannten großen Lauschangriff im Jahr 1998.

Nach der politischen Wende in der DDR konstituierte sich im Dezember 1989 ein Zentraler Runder Tisch. Die Teilnehmer entwickelten »Gesichtspunkte für eine neue Verfassung«. Der Grundaufbau dieses Verfassungsentwurfes lehnte sich deutlich an das Grundgesetz an, setzte aber stärkere Schwerpunkte im Bereich der Grund- und Menschenrechte. Die Arbeit des Runden Tisches wurde jedoch nicht mehr wirksam. Die neu geschaffenen Länder auf dem Gebiet der DDR traten stattdessen auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik bei. Mit der Wiedervereinigung bekam die Bundesrepublik Deutschland die volle Souveränität zugesprochen.

Mit der geplanten Einführung einer EU-Verfassung steht die nächste Zäsur für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik bevor. Nachdem das Projekt durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zu Fall gebracht worden ist, versuchen die europäischen Regierungen derzeit, die EU-Verfassung in Form des fast wortgleichen Lissabon-Vertrags durch die Hintertür einzuführen. In Deutschland durfte die Bevölkerung nicht über den Vertrag entscheiden. Stattdessen hat der Bundestag ihn bereits ratifiziert. Auf Irland, dessen Wahlberechtigten mit »Nein« zum Lissabon-Vertrag gestimmt haben, lastet gegenwärtig enormer politischer Druck, dennoch zuzustimmen. Neben der Abtretung weiterer Souveränitätsrechte der nationalen Parlamente kritisieren Gegner des Vertrages insbesondere die Verpflichtung zur Mitarbeit in militärischen Strukturen der EU und zur Aufrüstung. Beim Bundesverfassungsgericht liegt gegenwärtig eine Klage der LINKEN-Bundestagsfraktion gegen den Lissabon-Vertrag vor. Wie sich die Richter entscheiden werden, ist noch offen.

Gesetze wie das Grundgesetz sind Ausdruck gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. Viele der Regelungen sind über einen langen Zeitraum von der Arbeiterbewegung erkämpft worden. Von Kapital und Politik wird immer wieder versucht, sie anzugreifen und sie aufzuweichen. Häufig waren sie darin erfolgreich. Die Verteidigung der demokratischen Prinzipien der Verfassung ist Aufgabe der Linken. Doch schützt eine Verfassung uns nicht vor dem Kapitalismus. Das können wir nur selber tun.

Zum Autor:

Klaus-Dieter Heiser ist Mitglied des Bundesausschusses der LINKEN.
 
 
 
AKTUELLES HEFT
marx21, Heft 24, Februar / März 2012: Titelthema: Die Eurokrise und die Linke

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