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60 Jahre Grundgesetz |
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Vor sechzig Jahren wurde das
Grundgesetz verabschiedet. Klaus-Dieter Heiser meint, der Inhalt der
Verfassung sei Ausdruck gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse
In Verfassungen entdecken wir die
Grundvorstellungen einer Gesellschaft, die es noch nicht gibt, wenn
die Verfassung geschrieben wird. Die Verfassung ist also nicht der
Schlussstein, sondern der Grundstein eines gesellschaftlichen
Gebäudes«, erklärte Wolfgang Neskovic Anfang März bei der
Leipziger Konferenz der LINKEN zu 60 Jahre Grundgesetz. Der linke
Bundestagsabgeordnete und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof
weist auf Entscheidendes hin: Verfassungen widerspiegeln einen
politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Zeitpunkt ihrer Formulierung
und sind hierbei sowie später bei ihrer Umsetzung Gegenstand der
Auseinandersetzungen. Es war Konsens unter den deutschen Politikern,
die 1945 aus Konzentrationslagern und Gefängnissen der Nazis befreit
worden waren oder aus dem Exil zurückkehrten, dass es zu einer
wirtschaftlichen Neuordnung kommen müsse. Bis in die Reihen der
Union wurde die Auffassung vertreten, dass »das kapitalistische
Wirtschaftssystem den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des
deutschen Volkes nicht gerecht geworden« sei - wie es im Ahlener
CDU-Parteiprogramm von 1947 hieß.
Vielen war noch in lebendiger
Erinnerung, dass vor allem der Druck und Einfluss des Großkapitals
während der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre zur
Notverordnungspolitik gegen die Arbeiterklasse und schließlich 1933
zur Machtübertragung an die Nazis geführt hatten. Nach der
Befreiung vom Faschismus entwickelte sich überall in Deutschland
eine breite Bewegung, um durch Landesverfassungen »den Grundstein
für ein neues gesellschaftliches Gebäude« zu legen. Eine der
ersten war die des Landes Hessen. Im Artikel 41 sah sie
Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl sowie
Energie und Verkehr vor. Weitere wichtige Punkte mit Verfassungsrang
waren: Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen auch
in der Ökonomie; das Recht auf Arbeit, den Achtstundentag und einen
12-tägigen Mindesturlaub; das Streikrecht sowie ein einheitliches
Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Beamte. Nach einer
Volksabstimmung trat die hessische Verfassung im Dezember 1946 in
Kraft. Wie stark die Unterstützung in der Bevölkerung für den
Neubeginn war, zeigt auch, dass in einer separaten Abstimmung 71
Prozent der Wahlberechtigten in Hessen dem Sozialisierungsartikel
zustimmten. Ein ähnliches Votum gab es in Sachsen mit 77,6 Prozent.
Die ehemaligen Alliierten reagierten unterschiedlich auf diese
Ergebnisse. Während das sächsische Votum mit Rückendeckung der
Besatzungsmacht auch in den anderen Ländern der sowjetischen
Besatzungszone umgesetzt wurde, suspendierten es die US-Behörden in
Hessen. Vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges und
zugleich stattfindender sozialer Proteste gegen die Folgen der
Währungsreform beauftragten die westlichen Besatzungsmächte im Juli
1948 die Ministerpräsidenten ihrer Länder mit der Ausarbeitung
einer Verfassung. Ihr Ziel war, die Gründung eines westdeutschen
Staates vorzubereiten.
Ein Verfassungskonvent dazu fand im August
1948 auf der Insel Herrenchiemsee statt. Zu den dort erarbeiteten
Grundsätzen zählten eine starke Bundesregierung, die Einführung
eines neutralen und wesentlich entmachteten Staatsoberhauptes und der
weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen. Auf dieser Grundlage
erarbeitete der Parlamentarische Rat von August 1948 bis Mai 1949 den
Text des Grundgesetzes. »Zugleich bereiteten die Westmächte das
Statut für den Staat vor, auf den diese Verfassung ihre Anwendung
finden und der nicht frei über sein Wirtschaftspotential verfügen
sollte (...) Weiterhin sollte dieser Staat völlig unbewaffnet
bleiben,« schreibt der französische Politologe Alfred Grosser. Das
Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verkündet
wurde, ist ein Dokument der beabsichtigten Integration der
Bundesrepublik in das westeuropäische Wirtschafts- und
Gesellschaftssystem. Es formuliert aber auch die Überzeugung, dass
nach den Erfahrungen mit dem Nazismus, nie wieder Krieg und
Faschismus die Grundlagen deutscher Politik bestimmen dürfen. Die 65
Vertreterinnen und Vertreter aus den Länderparlamenten stellten
deshalb an die Spitze die Grundrechtsartikel. Artikel 1 erklärt die
Würde des Menschen als unantastbar und verpflichtet »alle
staatliche Gewalt« sie zu achten und zu schützen.
Auch der Artikel
16 (»Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«) greift die
Erfahrungen aus den Jahren der Nazidiktatur auf. Von
gewerkschaftlicher Seite wurde kritisch angemerkt, dass Vorschläge
aus den Gewerkschaften nur unzureichend vom Grundgesetz aufgenommen
wurden. Soziale Rechte seien im Grundgesetz eher sparsam verankert,
ein Recht auf Arbeit, wie es viele Gewerkschafter forderten, fehle.
Stattdessen wurde im Artikel 14 das Privateigentum garantiert -
auch wenn es an die Beachtung des Gemeinwohls geknüpft sei. Artikel
15 ließ zumindest Sozialisierungsmöglichkeiten offen. Die beiden
Abgeordneten der KPD im Parlamentarischen Rat verweigerten »aus
grundsätzlichen Erwägungen « ihre Unterschrift unter dem
Grundgesetz. Der Abgeordnete Max Reimann erklärte dazu: »Die
Gesetzgeber aber werden im Verlaufe ihrer volksfeindlichen Politik
ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im
Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die
Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.« Am Ende der Ära
Adenauer zu Beginn der 1960er Jahre war die kapitalistische
Restauration der Bundesrepublik unter der Überschrift »Soziale
Marktwirtschaft« weitgehend abgeschlossen. Mit den Verträgen von
Rom zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Montan-Union und
zu Euroatom hatte sich das deutsche Kapital Freiräume in Richtung
Westen geschaffen.
Die Bundeswehr war zur Wehrpflichtarmee ausgebaut
worden und fest in die militärischen Strukturen der NATO
eingebunden. Die Staatsräson war von entschiedenem Antikommunismus
geprägt. Das sind die groben Konturen, in denen sich die
Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes entwickelte. Spätestens
mit ihrem Godesberger Programm von 1959 war auch die SPD dieser
Entwicklungsschablone beigetreten. Andererseits leitete die
außerparlamentarische Opposition seit den 1960er Jahren aus den
Grundrechtsartikeln und dem im Grundgesetz formulierten
Widerstandsrecht Legitimationen für ihre Aktionen ab - so im Kampf
gegen den Bau von Atomkraftwerken oder die Stationierung von atomarer
Mittelstreckenraketen in den 1980er Jahren. Juristisch blieb die
Berufung auf das verfassungsmäßige Widerstandsrecht in einer
Grauzone, politisch jedoch wirkten sie mobilisierend und veränderten
gesellschaftliches Bewusstsein. Dies gilt auch für die gegenwärtige
Debatte über das politische Streikrecht. Rund 60 Mal wurde das
Grundgesetz seit seiner Inkraftsetzung geändert. Zäsuren waren
insbesondere die Einführung der Wehrpflicht 1956 und die
Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen
1968. Beide stießen auf massiven Widerspruch in der Bevölkerung.
Als gravierend wurden auch die 1993 vorgenommenen Einschränkungen
des Asylrechts wahrgenommen (Artikel 16a) und die Einschränkung der
Unverletzlichkeit der Wohnung durch den so genannten großen
Lauschangriff im Jahr 1998.
Nach der politischen Wende in der DDR
konstituierte sich im Dezember 1989 ein Zentraler Runder Tisch. Die
Teilnehmer entwickelten »Gesichtspunkte für eine neue Verfassung«.
Der Grundaufbau dieses Verfassungsentwurfes lehnte sich deutlich an
das Grundgesetz an, setzte aber stärkere Schwerpunkte im Bereich der
Grund- und Menschenrechte. Die Arbeit des Runden Tisches wurde jedoch
nicht mehr wirksam. Die neu geschaffenen Länder auf dem Gebiet der
DDR traten stattdessen auf Grundlage des Grundgesetzes der
Bundesrepublik bei. Mit der Wiedervereinigung bekam die
Bundesrepublik Deutschland die volle Souveränität zugesprochen.
Mit
der geplanten Einführung einer EU-Verfassung steht die nächste
Zäsur für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik bevor. Nachdem
das Projekt durch Volksabstimmungen in Frankreich und den
Niederlanden zu Fall gebracht worden ist, versuchen die europäischen
Regierungen derzeit, die EU-Verfassung in Form des fast wortgleichen
Lissabon-Vertrags durch die Hintertür einzuführen. In Deutschland
durfte die Bevölkerung nicht über den Vertrag entscheiden.
Stattdessen hat der Bundestag ihn bereits ratifiziert. Auf Irland,
dessen Wahlberechtigten mit »Nein« zum Lissabon-Vertrag gestimmt
haben, lastet gegenwärtig enormer politischer Druck, dennoch
zuzustimmen. Neben der Abtretung weiterer Souveränitätsrechte der
nationalen Parlamente kritisieren Gegner des Vertrages insbesondere
die Verpflichtung zur Mitarbeit in militärischen Strukturen der EU
und zur Aufrüstung. Beim Bundesverfassungsgericht liegt gegenwärtig
eine Klage der LINKEN-Bundestagsfraktion gegen den Lissabon-Vertrag
vor. Wie sich die Richter entscheiden werden, ist noch offen.
Gesetze
wie das Grundgesetz sind Ausdruck gesellschaftliche
Kräfteverhältnisse. Viele der Regelungen sind über einen langen
Zeitraum von der Arbeiterbewegung erkämpft worden. Von Kapital und
Politik wird immer wieder versucht, sie anzugreifen und sie
aufzuweichen. Häufig waren sie darin erfolgreich. Die Verteidigung
der demokratischen Prinzipien der Verfassung ist Aufgabe der Linken.
Doch schützt eine Verfassung uns nicht vor dem Kapitalismus. Das
können wir nur selber tun.
Zum Autor:
Klaus-Dieter Heiser ist Mitglied des
Bundesausschusses der LINKEN.
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