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20.10.11: Nahost |
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Im ihrem neuen Programmentwurf setzt sich DIE LINKE
für die »Anerkennung des Existenzrechts Israels« ein. Das soll in
der Nahostdebatte Klarheit schaffen, bewirkt aber das Gegenteil. Von
Stefan Bornost
Die Linkspartei will die Anerkennung des
»Existenzrechts Israels« in ihrem Parteiprogramm festschreiben.
Fraktionschef Gregor Gysi sagt: »Angesichts des Holocaust können
wir Deutsche uns nicht hinstellen und den Juden sagen, wir gönnen
euch keinen eigenen Staat Israel. Deutsche Geschichte bindet nicht
nur Konservative, sondern auch Linke.« Die stellvertretende
Parteivorsitzende Katja Kipping äußert sich ähnlich: »Nach
Auschwitz kann das Existenzrecht Israels nicht mehr in Frage gestellt
werden.«
Die Nennung von Auschwitz und Holocaust legt nahe,
dass es beim »Existenzrecht Israels« um die Frage geht, ob man
Massenmord an Juden befürwortet oder nicht. Wer für das
Existenzrecht Israels eintritt ist gegen einen neuen Holocaust. Und
umgekehrt: Kritiker des Begriffs »Existenzrecht« und seiner
Konsequenzen pflegen insgeheim Vernichtungsfantasien gegenüber
Juden. So stellen Kritiker der LINKEN die Debatte dar, so war der
Tenor der aktuellen Stunde im Bundestag zum vermeintlichen
Antisemitismus in der LINKEN.
Scheindebatte
Doch diese Darstellung ist falsch. Linke Kritiker
der Formulierung »Anerkennung des Existenzrechts Israels« treten
selbstverständlich für das Recht der jüdischen Bevölkerung ein,
im Gebiet des historischen Palästina in Frieden und Sicherheit zu
leben. Auch geht es nicht um die Anerkennung Israels. Das ist ein
diplomatischer Akt zwischen Staaten und keine Frage von linken
Parteiprogrammen.
Warum viele Linke die Formel vom »Existenzrecht
Israels« problematisch finden, macht eine Aussage von
Transportminister Israel Katz vom August 2009 klar: »Die
Weigerung, Israel als jüdischen Staat anzuerkennen, die Forderung
nach einem Rückzug bis an die Linien von 1967 und nach dem
vollständigen Rückkehrrecht für palästinensische Flüchtlinge -
das bedeutet, Israels Existenz auszulöschen.« Das
Existenzrecht Israels beinhaltet also laut Katz weit mehr als die
körperliche Unversehrtheit seiner Bürger. Sie beinhaltet auch eine
bestimmte Grenzziehung und die Festlegung auf die Verfasstheit als
»jüdischer Staat«. Das ist auch der Kern der Debatte zwischen
Befürwortern und Kritikern der Formel vom Existenzrecht.
Umstrittene Grenzen
Zur Frage der Grenzen:
Israel hat keine festgelegten Staatsgrenzen. Das Land expandiert.
Dies geschieht einerseits territorial, durch Annexion ganzer
Landstriche - wie im Fall von Ostjerusalem im Jahr 1967 und den
Golanhöhen 1981. Andererseits findet die Expansion durch
Landbesetzungen und den Aufbau von Siedlungen in den nach 1967
zusätzlich besetzten Gebieten statt. Dieser Prozess läuft
fortwährend. Am 11. August erteilte der israelische Innenminister
Eli Jischai die Genehmigung für ein umstrittenes Bauprojekt im
Gebiet Ramat Schlomo mit insgesamt 1600 Wohnungen. Dazu soll der Bau
von 2600 weiteren Wohnungen in den Siedlungen Givat HaMatos und
Pisgat Zeev kommen. Alle drei Siedlungsprojekte befinden sich auf
besetztem Gebiet.
Die Palästinenser beschuldigen Israel, durch den
Siedlungsbau die Annexion weiterer Gebiete vorzubereiten und dadurch
die Hoffnung auf einen palästinensischen Staat endgültig zu
zerschlagen. Viele Palästinenser kennen die Worte der ehemaligen
israelischen Ministerpräsidentin Golda Meir aus dem Jahr 1969: „Wie
können wir besetzte Gebiete zurückgeben? Da gibt es keinen, dem wir
diese zurückgeben können. So etwas wie Palästinenser gibt es
nicht." Zwei Jahre später fügte Meir hinzu, dass Israels »Grenzen
dadurch bestimmt werden, wo Juden leben, nicht wo es auf der
Landkarte eine Linie gibt.« Gleichzeitig ordnete sie an, die »Grüne
Linie«, die Grenze Israels bis zum Krieg 1967, aus offiziellen
Landkarten zu entfernen. Im Jahr 2007 versuchte die damalige
Erziehungsministerin Yuli Tamir die Grüne Linie wieder in den
Schulbüchern einzuführen und damit zumindest eine mögliche spätere
Grenze anzudeuten. Jedoch scheiterte sie an den Mehrheiten im
Parlament. Der damalige Ministerpräsident Ehud Olmert sagte dazu:
»Es gibt eine Verpflichtung zu betonen, dass die Position der
Regierung und der öffentliche Konsens die Rückkehr zu den
Grenzlinien von 1967 ausschließen.«
Historische Begründung
Auch die amtierende Regierung hält sich die
Eingliederung des Westjordanlandes offen. Ministerpräsident Benjamin
Netanjahu hielt am 14. Juni 2009 an der Bar-Ilan-Universität eine
vielbeachtete außenpolitische Grundsatzrede. Dort hieß es: »Die
Verbindung des jüdischen Volkes mit diesem Land existiert seit über
3500 Jahren. Judäa und Samaria, die Orte, an denen unsere Vorväter
Abraham, Isaak und Jakob schritten, unsere Vorväter David, Salomo,
Jesaja und Jeremia - dies ist kein fremdes Land, dies ist das Land
unserer Vorväter. Das Recht des jüdischen Volkes auf einen Staat im
Lande Israel ergibt sich nicht aus der Abfolge von Katastrophen, die
im Verlauf von 2000 Jahren über das jüdische Volk hereinbrachen:
Verfolgungen, Vertreibungen, Pogrome, ›Ritualmord‹-Anschuldigungen,
Morde, die im Holocaust ihren Höhepunkt erreichten, eine
beispiellose Tragödie in der Geschichte der Nationen. (...) Das
Recht, unseren souveränen Staat hier zu errichten, im Lande Israel,
ergibt sich aus einer einfachen Tatsache: Eretz Israel ist die
Geburtsstätte des jüdischen Volkes.«
Hierbei ist bemerkenswert, dass Netanjahu einen
Anspruch auf Judäa und Samaria formuliert - das ist die
israelischen Bezeichnung für das Westjordanland. Dieser Anspruch
wird nicht mit der Katastrophe des jüdischen Volkes begründet,
sondern historisch.
Denn Israel ist eine starke Regionalmacht im Nahen
Osten, besitzt eine Hightecharmee, Atomwaffen und die Unterstützung
der USA sowie fast aller europäischer Staaten. Mit einer
existenziellen Bedrohungslage, gar durch die Palästinenser, kann die
israelische Regierung eine Annexion schwerlich legitimieren.
Rückgriff auf die Bibel
Deshalb werden die Ansprüche historisch begründet,
verdichtet in der Bezeichnung »Eretz Israel«. Anders als die
amtliche Bezeichnung »Medinat (Staat) Israel« ist »Eretz (Land)
Israel« ein ideologisch aufgeladener Begriff, dessen Umfang noch
unbestimmbarer ist als die ohnehin schon vagen territorialen
Ansprüche des Staates. Der Begriff geht direkt auf die Erzählungen
der Bibel von einem ewigen Bund zwischen Gott und dem jüdischen Volk
zurück, der unter anderem das Versprechen auf den unwiderruflichen
Besitz eines Gebietes »vom Flusse Ägyptens bis zum großen Fluss,
dem Euphrat« (Genesis 15, 18) enthalten haben soll.
Zur Zeit der Staatsgründung wurde dies auch so
ausgelegt. Staatsgründer Ben Gurion äußerte sich während des
Unabhängigkeitskriegs 1948 dementsprechend: »Ein
christlicher Staat sollte (im Libanon) errichtet werden mit der
südlichen Grenze am Ufer des Litsani. Wir werden ein Bündnis mit
ihm schließen. Dann werden wir die Arabische Legion aufreiben, Amman
bombardieren, wir werden auch Transjordanien eliminieren; Syrien wird
an uns fallen. Wenn Ägypten weiter gegen uns zu kämpfen wagt,
werden wir Port Said, Alexandria und Kairo bombardieren und auf diese
Weise werden wir den Krieg beenden und die Rechnung unserer Urväter
mit Ägypten, Assyrien und Aram begleichen.«
Legitimation von
Vertreibungen
Mittlerweile ist von einer Annexion Syriens (mit
Ausnahme des Golans) und Jordaniens keine Rede mehr. Anders sieht das
offensichtlich mit dem Westjordanland aus. Deshalb hat die
israelische Regierung scharf abwehrend auf Obamas Vorschlag reagiert,
die Grenzen von 1967 zum Ausgangspunkt von Gesprächen zu machen.
Diese Unklarheit über den Grenzverlauf Israels ist
ein wesentlicher Grund, der Formel vom Existenzrecht Israels
skeptisch gegenüber zustehen. So fragt Brian Klug, ein
britisch-jüdischer Philosoph an der Universität Oxford:
»Was
bedeutet es, von einem Staat zu sagen, er habe ein ›Existenzrecht‹,
wenn wir die Ausdehnung des Territoriums, auf dem dieses Recht
ausgeübt wird, gar nicht kennen?« Aus dem Grund hat zum
Beispiel die PLO 1993 den Staat Israel anerkannt, aber nicht das
»Existenzrecht«. Das mag nach Wortklauberei klingen, ist aber real
der Unterschied zwischen einem einfachen diplomatischen Akt zwecks
Verhandlungsführung und der Legitimation früherer und möglicher
weiterer Vertreibungen.
Kein lebensfähiger Staat
Der Verfassungsrechtler John V. Withbeck machte die
Tragweite mit einem Vergleich deutlich: »Selbst
die US-Regierung forderte im 19. Jahrhundert die überlebende
Urbevölkerung Amerikas nicht dazu auf, öffentlich die
›Rechtmäßigkeit‹ der ethnischen Säuberung durch die
Bleichgesichter zur Vorbedingung für die Diskussion darüber zu
machen, welche Reservate man für sie schaffen solle.«
Mit dem Zuerkennen eines Existenzrechts für einen
israelischen Staat, der möglicherweise die jetzt zusätzlich
besetzten Gebiete umfasst, wäre erst recht kein eigenständiger,
lebensfähiger Palästinenserstaates möglich. Das sollte auch
denjenigen in der LINKEN zu denken geben, die das Existenzrecht ins
Parteiprogramm schreiben wollen. DIE LINKE kann nicht ohne
Widerspruch beides fordern: Sowohl den Rückzug auf die Grenzen von
1967 inklusive Zweistaatenlösung als auch ein Existenzrecht Israels,
dessen Inhalt im Wesentlichen die israelische Regierung definiert.
Beides schließt einander aus.
Bürgerrechte für alle?
Die andere wichtige Dimension der
Existenzrechtsfrage berührt die interne Verfassung: Was ist mit dem
Begriff Israel gemeint: Der Staat als solcher, der allen seinen
Bürgern gleiche Rechte gewährt, also auch den zwanzig Prozent
Palästinensern mit israelischer Staatsangehörigkeit? Oder ein
exklusiv jüdischer Staat?
Dazu gibt es innerhalb des israelischen
Establishments keine zwei Meinungen: Das Existenzrecht bezieht sich
auf den Charakter Israels als »jüdischer Staat«. Darüber, was
»jüdischer Staat« genau heißt, gibt es im israelischen
politischen Spektrum immerhin verschiedene Meinungen. In der Diktion
der Ultraorthodoxen ist dies ein Staat, in dem die »Halacha« gilt,
die göttliche Religionsgesetzgebung - das jüdische Gegenstück
zur Scharia. Die Orthodoxen sind in Israel nicht marginal:
Sie sind durch die Nationalreligiöse Partei und die
Parteien der Nationalen Union im Parlament vertreten und verfügen
mit Gush Emunim, dem »Block der Getreuen«, über eine sehr starke
außerparlamentarische Lobby. Knapp 30 Prozent der israelischen
Bevölkerung bezeichnen sich als »tief religiös«.
Religiös motivierte Gesetze
Entsprechend finden sich viele Elemente der Halacha
in der israelischen Gesetzgebung - im Scheidungsrecht wird zum
Beispiel die Frau klar benachteiligt. Auch die Gesetze zum Verbot von
Schweinezucht und Schweinefleischverkauf sind religiös motiviert.
Außerdem sind wesentliche religiöse Institutionen wie das
Oberrabinat, die Lokalrabbinate, die religiösen Räte und das
religiös-staatliche Schulsystem Staatsorgane. Wichtige
Lebensbereiche wie Heirat, Scheidung, Friedhöfe werden von
religiösen Institutionen verwaltet.
Unter den Nichtorthodoxen, die etwa 70 Prozent der
jüdischen Bevölkerung ausmachen, findet sich ein breites Spektrum
von Auffassungen zu Synagoge und Staat. Nur eine Minderheit von
liberalen oder ausgesprochen weltlichen Juden meint, dass Religion
Privatsache sei und keinen Einfluss auf den Staat nehmen sollte. Etwa
50 Prozent dagegen sind »Traditionalisten«, die religiöse
Vorschriften zum Teil befolgen und zum Teil nicht befolgen und für
eine Präsenz, aber nicht Dominanz der Religion in der Politik sind.
(Diese Aufschlüsselung folgt Materialien der Bundeszentrale für
politische Bildung zum Thema Israel).
Benachteiligte Araber
Die enge Verknüpfung zwischen Religion und Staat
wirft die Frage des Status der Nichtjuden in der israelischen
Gesellschaft auf. Schließlich stellen die »israelischen Araber«
ein Fünftel der Bevölkerung.
Diese Bevölkerungsgruppe ist im jüdischen Staat
klar benachteiligt. Der Untersuchungsbericht einer Kommission der
israelischen Regierung stellte im Jahr 2000 fest, dass der Umgang der
Regierung mit dem arabischen Sektor hauptsächlich von Nachlässigkeit
und Diskriminierung gekennzeichnet sei und dass »die
Regierung nicht die nötige Sensibilität
gegenüber den Bedürfnissen der arabischen Bevölkerung zeigt und
nicht genug dafür unternimmt, die staatlichen Ressourcen gerecht zu
verteilen«. 36 der 40 Städte in Israel mit der höchsten
Arbeitslosigkeit sind arabische Städte. Dem israelischen Zentralbüro
für Statistik zufolge lagen im Jahr 2003 die durchschnittlichen
Gehälter arabischer Arbeitskräfte um 29 Prozent niedriger als die
jüdischer Arbeitskräfte. Im Jahr 2006 waren nur fünf Prozent der
Angestellten im öffentlichen Dienst Araber.
Laut einer Untersuchung der hebräischen Universität
Jerusalem von 2007 über die Ressourcenverteilung im Bildungssektor
wurde in jüdische Kinder dreimal so viel Geld investiert wie in
arabische. Einer Studie der Universität von Haifa aus dem Jahr 2003
zufolge existiert eine Tendenz, dass arabische Bürger höhere
Gefängnisstrafen erhalten als jüdische Einwohner. Ein im März 2010
von verschiedenen israelischen Bürgerrechtsgruppen herausgegebener
Bericht bemerkt zudem, dass die gegenwärtige Knesset die
»rassistischste in der israelischen Geschichte« sei. In den Jahren
2008 und 2009 seien 21 Gesetze verabschiedet worden, die die
arabische Minderheit diskriminierten.
Automatische Diskriminierung
Die Definition Israels als »jüdischer Staat« -
statt eines weltlichen Staats, in dem Juden und Araber
gleichberechtigt zusammenleben -, führt automatisch zur
Diskriminierung des arabischen Teils der Bevölkerung. Das
Existenzrecht Israels, das grundsätzlich als Existenzrecht des
jüdischen Charakters des Staates gedacht ist, rechtfertigt diese
Diskriminierung. Das kann nicht im Sinne der LINKEN sein, die sich
den Kampf gegen Diskriminierung auf die Fahnen geschrieben hat.
Leider drängt sich der Verdacht auf, dass die
Konsequenzen einer Proklamierung des Existenzrechts Israels durch DIE
LINKE nicht durchdacht wurden. Insgesamt spielen die reale Situation
vor Ort, die umstrittenen Grenzverläufe und die Situation der
arabischen Israelis in der deutschen Nahostdebatte nur eine
Nebenrolle. Es besteht die Gefahr, dass DIE LINKE einen Kampfbegriff
der israelischen Regierung zur Rechtfertigung der Entrechtung der
Palästinenser gutgläubig übernimmt. Deshalb sollten die
Delegierten des Programmparteitags gegen eine Unterstützung der
Forderung nach einem »Existenzrecht« Israels votieren.
Zur Person:
Stefan Bornost ist leitender Redakteur von marx21.
Mehr auf marx21.de:
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Zwei-Staaten-Lösung beerdigt: Präsident Abbas hat beantragt,
Palästina in die Uno aufzunehmen. Sein Schritt hat zwar für
Aufmerksamkeit gesorgt, wird aber die Unterdrückung der
Palästinenser nicht beenden, meint Paul Grasse
- Eine berechtigte Kritik: Ende Mai ging es im Plenum des Bundestages um
Antisemitismus - nicht in der Gesellschaft, sondern um
den angeblichen in der Partei DIE LINKE. Der Vorwurf ist nicht neu:
Hinter der Kritik an der Politik des Staates Israel verberge
sich plumper Judenhass. Doch damit werden Dinge zusammengeworfen, die
nicht
zusammengehören. Von Stefan Bornost
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