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01.07.10: Berlin |
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Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg verweigert einem muslimischen Schüler aus
Berlin-Wedding das Recht auf Gebet während der Unterrichtspausen.
Wie soll die Linke darauf regieren? Ein Kommentar von Rosemarie
Nünning
Vor Gericht geriet die Sache, weil
einige wenige Schüler des Diesterweg-Gymnasiums Ende 2007 angefangen
hatten, zunächst in Umkleideräumen, dann in einem Schulflur ihr
Mittagsgebet zu verrichten. Die Schulleiterin verbot das Gebet, weil
es angeblich den Schulbetrieb störte und das Neutralitätsgebot des
Staats verletzte. Der Schüler Yunus klagte dagegen. Die erste
Gerichtsinstanz, das Berliner Verwaltungsgericht, gab ihm Recht: Gäbe
es Gebete als Schulveranstaltung, dann wäre das in der Tat eine
Verletzung der Neutralität, aber der Staat habe nicht die Aufgabe,
gegen die religiöse Betätigung Einzelner vorzugehen.
Der Berliner Senat legte Einspruch ein.
Seine Begründung war explizit politischer Natur: Das Ritualgebet
habe Demonstrationscharakter und diene der sozialen Kontrolle, hieß
es, es handele sich um einen Kollektivritus mit politischem
Charakter. Der Landeselternausschuss sah die Integrationsbereitschaft
der muslimischen Schüler gefährdet. Der Neuköllner
SPD-Bürgermeister Buschkowsky beschwor die »Verfestigung von
Parallelgesellschaften« herauf. Aber auch die GEW drängte den
Senat, in die Berufung zu gehen.
Die Senatsbildungsverwaltung engagierte
den emeritierten Professor für Islamwissenschaften, Tilman Nagel,
als Gutachter dafür, ob ein Muslim strikte Gebetszeiten einhalten
müsse oder nicht. Er kam zu dem Ergebnis, dass bestimmte Quellen des
Islams es zuließen, das Mittags- mit dem Abendgebet zusammenzulegen.
Dass Nagel zu solchen Schlüssen kommt, erstaunt nicht: Er hatte
beispielsweise im November 2009, zwei Wochen vor dem Ersturteil, der
österreichischen Tageszeitung »Die Presse« ein Interview gegeben,
in dem er sagte: »Islamophobie muss erlaubt sein, man kann nicht
eine Meinung oder Glaubenshaltung unter Schutz stellen. Das ist eine
bedenkliche Umdefinierung der Menschenrechte.« Die »Presse« gehört
einem konservativ-katholischen Medienverein.
Nagel hat sich auf einen Feldzug
begeben, dem Islam besondere Rückständigkeit, Kriegslust und
Unterdrückung Nichtgläubiger nachzuzweisen. Abgesehen von der
völlig unhistorischen und undifferenzierten Betrachtung, die er
anstellt, ließe sich Ähnliches auch über andere Großreligionen
wie das Christentum sagen. Aber auch das Gegenteil, denn wie im
Christentum gab und gibt es immer wieder unterschiedliche Strömungen,
die sich mit Herrschaft verbinden (Saudi Arabien, Iran heute) oder
gegen Unterdrückung kämpfen (wie die Hamas oder die Hisbollah). Nebenbei ist Nagel Mitglied einer
Freimaurerloge, in deren Tempel eine Deutschlandfahne hängt und wo
»bekleidet mit weißen Handschuhen und schwarzem Zylinder, mit
Schurz und dem Logenabzeichen am himmelblauen Band rituelle
Wechselgespräche« geführt werden.
Dass dies der »wissenschaftliche«
Zeuge des rot-roten Senats ist, aufgrund dessen »Expertise« nun die
zweite Gerichtsinstanz gegen einen Gebetsraum entschied, sollte jeden
Linken beschämen.
Wie sehr Religionen ungleich behandelt
werden, zeigt sich an einem anderen Fall: Im Januar 2009 hatte das
Schulamt des Rheinkreises Neuss es für unzulässig erklärt, dass
Kinder der zweiten Klasse mit gefalteten Händen zu Beginn des
Unterrichts einen Text des evangelischen Theologen und
Widerstandskämpfers gegen den Faschismus, Dietrich Bonhoeffer, in
Gebetsform sprechen. Die nordrhein-westfälische Schulministerin
Barbara Sommer ordnete daraufhin die Zulassung des Gebets - also
eines Kollektivrituals als Schulveranstaltung - an. Sommer:
»Schüler sollen auf der Grundlage christlicher Bildungs- und
Kulturwerte unterrichtet und erzogen werden.« Für Schüler, die nicht teilnehmen
wollten, sollte eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden.
Das Gebetsverbot für Muslime an
Schulen nennt die Juristen Kirsten Wiese »brandgefährlich«. Nach
der Einschränkung der Religionsfreiheit von Lehrerinnen, die ein
Kopftuch tragen, rückten jetzt die Schülerinnen und Schüler in den
Blick: »Wenn man den
Grundgedanken des OVG-Urteils ernst nimmt, ist auch das Kopftuch ein
sichtbares Zeichen der Religionsausübung, das zur Wahrung des
Schulfriedens verboten werden könnte. Das Gleiche könnte für
Kreuze an Halsketten von Schülerinnen und Schülern gelten.
Möglicherweise droht bald hunderten von Schülerinnen, die ihr
Kopftuch nicht abnehmen wollen, der Schulausschluss.«
(TAZ)
Mit
anderen Worten, der einen Diskriminierung würde eine noch viel
gravierendere folgen, die Jugendliche aus dem öffentlichen
Bildungssystem ausschließt. Der
Streit über den Islam ist nur vordergründig ein Religionsstreit.
Islamfeindlichkeit wurde von Politik und Medien seit langem
systematisch geschürt. Sie dient wie jede Spielart von Rassismus als
politisches Unterdrückungssystem und zur Spaltung, zur
Entsolidarisierung in der Arbeiterbewegung gerade in der Krise und
angesichts der immer schärferen Versuche, diese auf uns abzuwälzen.
Auf
dem Boden gesellschaftsfähiger Islamfeindlichkeit gründen sich
jetzt offen rassistische Parteien wie »Pro Deutschland«, »Pro
NRW«, »Pro Berlin« mit Nazidrahtziehern, um gegen die
»Islamisierung Europas« und das »Multikulti-Elend«, das die Linke
(!) zu verantworten habe, zu kämpfen. All das zeigt, wie notwendig
es ist, der Islamfeindlichkeit keinen Fußbreit zu lassen. Das
erste Urteil im Rechtsstreit über das islamische Gebet an der Schule
ist deshalb zu begrüßen. Es geht von der grundgesetzlich
verbrieften Religionsfreiheit und dem Recht auf ungestörte
Religionsausübung aus. In anderen Ländern wie den USA,
Großbritannien oder Australien ist die Einrichtung von Gebetsräumen
für Muslime oder andere Konfessionen zum Beispiel an Universitäten
nichts Ungewöhnliches. Unis werben sogar gezielt religiöse
Studenten damit an, um ihre Studierendenzahl zu erhöhen. Der Schüler
Yunus sollte von Linken unterstützt werden, wenn er die nächsten
Gerichtsinstanzen anruft.
Über
die Autorin:
Rosemarie
Nünning ist aktiv in der Partei Die LINKE in Berlin-Neukölln
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