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Schwerpunkt: Wie frei ist die Frau? - marx21, März/April 2010 | Drucken |
Eine reiche Tradition
Schon im Kaiserreich und der Weimarer Republik haben Linke den Kampf für die Gleichberechtigung der Frau geführt. Katja Kaba, Rita Renken und Katrin Schierbach stellen deren Positionen und Aktionsformen vor.

Mein Körper gehört mir« - dieser Slogan prägte die Bewegung gegen das Abtreibungsverbot in den 1970er Jahren. Er prangte auf der Titelseite der Stern-Ausgabe, in der mehrere hundert Frauen öffentlich erklärten, illegal einen Schwangerschaftsabbruch vollzogen zu haben. Doch die Losung ist schon viel älter. Ihr Ursprung liegt in der Weimarer Republik. Unter dem Leitspruch »Dein Körper gehört Dir!« konnte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) in den 1920er Jahren Zehntausende für die Bewegung gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen mobilisieren.

Den Hintergrund für diese Bewegung bildete die soziale Situation der Frauen in der Weimarer Republik. Die Revolution von 1918 hatte ihnen zwar das Wahlrecht gebracht und ihr Selbstvertrauen gestärkt, die Gesellschaft verändern zu können. Auch der Umgang mit Sexualität wurde freier. Doch von voller Gleichberechtigung war die Republik weit entfernt. Inflation, Armut und Arbeitslosigkeit prägten die deutsche Gesellschaft. Gerade Frauen aus der Arbeiterschaft wussten, dass sich die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie mit jedem weiteren Kind verschlechterte, die Zukunftschancen des einzelnen Kindes sich verringerten, der Umfang ihrer eigenen Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit zunahm und ihre Gesundheit durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zusätzlich belastet werden konnte. Trotz der großen sozialen Not war der Verkauf und Vertrieb von Verhütungsmitteln verboten.

Den Frauen blieb also nur die Abtreibung als Ausweg. Nach Schätzungen des Deutschen Ärztetages lag die jährliche Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen 500.000 und 800.000. Die illegalisierten Abbrüche waren durchaus risikoreich. So wurden pro Jahr etwa 125.000 Frauen nach Abtreibungen mit hohem Fieber in Kliniken und Krankenhäuser eingeliefert, 40.000 trugen bleibende Gesundheitsschäden davon und 50.000 starben an den Folgen laienhafter Eingriffe.

»Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zur Abtreibung oder Tötung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.« So lautet der 1871 eingeführte §218. In abgewandelter Form gilt er noch heute.

Im Laufe der Zeit wurde das Gesetz immer wieder verändert – nicht immer zum Besseren. So wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft zeitweise die Todesstrafe für Schwangerschaftsabbruch verhängt.

In der DDR wurden 1972 Abtreibungen innerhalb der ersten drei Monate legalisiert. Seit 1974 sind in Westdeutschland Schwangerschaftsabbrüche zumindest straffrei. Aber noch heute gelten sie in Deutschland als strafbare Handlung. Sie bleiben sanktionslos, wenn eine Schwangere den Abbruch innerhalb der ersten drei Monate ihrer Schwangerschaft und nach einem Beratungsgespräch vornehmen lässt. Aus medizinischen Gründen können Frauen auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat eine so genannte Spätabtreibung vornehmen lassen.

Zudem mussten sie mit drastischen Strafen rechnen: 1926 beispielsweise wurden 7800 Frauen wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs angeklagt. Die meisten von ihnen stammten aus der Arbeiterklasse, wie auch Gustav Radbruch, sozialdemokratischer Justizminister zu Beginn der Weimarer Republik, kritisierte: »Es ist noch nie eine reiche Frau wegen §218 vor dem Kadi gestanden!« Frauen der Oberschicht konnten sich ihre Schwangerschaftsabbrüche unter sicherer ärztlicher Aufsicht mit Geld erkaufen. Deshalb galt der §218 vielen Aktivistinnen und Aktivisten als Klassenparagraph. So hieß es 1922 auch in einer Stellungnahme der KPD: »Die Abtreibung an sich ist ein unökonomisches und für die Frauen grausames Mittel der Geburtenregelung. Nur durch die Heuchelei und Geheimnistuerei der heutigen Gesellschaft, die empfängnisverhütende Mittel für das Volk unbekannt oder schwer erhältlich macht, muss die Masse der Proletarierfrauen zu diesem letzten Mittel greifen, um die Kinder nicht in die Welt zu setzen, für die kein Brot vorhanden ist. Der KPD steht es fern, die Abtreibung als ein Ideal zu empfehlen. Aber wir müssen uns entschieden dagegen wenden, dass die proletarischen Frauen von der kapitalistischen Gesellschaftsordnung gezwungen werden, Kinder in die Welt zu setzen, für die der Staat keine Lebensmöglichkeiten schaffen kann.«

Neben der KPD setzte sich in der Weimarer Republik auch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) für die Frauenfrage ein. Die beiden Parteien unterschieden sich jedoch in ihrer Herangehensweise. Prominente Vertreter der SPD versuchten vor allem, die Situation der Frauen zu verbessern, indem sie Gesetzesinitiativen in den Reichstag einbrachten. Dieses Vorgehen unterstützte die KPD, die sich während des Ersten Weltkrieges von der SPD abgespalten hatte.

So brachten KPD und SPD mehrere Anträge gegen den §218 in den Reichstag ein. Sie traten ein für einen unentgeltlichen Abbruch in öffentlichen Krankenhäusern. Sie forderten die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Zudem forderten sie ein weites Netz an Sexualberatungsstellen, um Frauen und Männer aufklären zu können. Viele der Anträge kamen aber gar nicht erst zur Abstimmung oder wurden von den Deutschnationalen, der konservativen Volkspartei und dem katholischen Zentrum abgelehnt.

Dennoch konnten die Linken zumindest kleine juristische Verbesserungen erreichen: Ab 1926 galt eine Abtreibung nicht mehr als »Verbrechen«, sondern nur noch als »Vergehen« und wurde fortan statt mit Zuchthaus »nur« noch mit einer Gefängnisstrafe belegt. 1927 wurde zudem die medizinische Indikation legalisiert: Wenn das Leben der Mutter durch den Embryo in Gefahr war, durfte fortan die Abtreibung durchgeführt werden.

Doch die Kommunisten vertrauten nicht auf das Parlament. Sie waren der Meinung, dass Veränderungen durch die Frauenbewegung selbst erkämpft werden müssten. Das Parlament sei nur ein Sprachrohr, um deren Forderungen bekannter zu machen. Daher legte die Partei ihren Schwerpunkt auf den Aufbau einer außerparlamentarischen Massenbewegung. Sie veröffentlichte Broschüren und Artikel in ihren Zeitschriften, organisierte Kundgebungen und Veranstaltungen.

Filme, Ausstellungen, Bücher und Theaterstücke, die sich gegen den §218 stellten, erzielten ein großes Publikum. 1929 erschien das Theaterstück »Cyankali« des Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf. Es leitete eine ausgiebige gesellschaftliche Diskussion über den Abtreibungsparagraphen ein und wurde republikweit von 800 Schauspielgruppen aufgeführt. Das Stück beschreibt die Konflikte einer jungen Arbeiterin um ihre Schwangerschaft und endet mit ihrem Tod durch eine Überdosis Zyankali. In ihrer Verzweiflung hatte die junge Frau versucht, mit Hilfe des Gifts die Schwangerschaft selbst zu beenden. Wolf, der Mitglied der KPD war, hielt in Stuttgart an der marxistischen Arbeiterschule Kurse über Sexualhygiene. Gemeinsam mit seiner Genossin und Kollegin Else Kienle wurde er 1931 der »gewerbsmäßigen Abtreibung« beschuldigt und verhaftet.

Landauf, landab fanden Anfang der 1930er Jahre über 1000 von der KPD organisierte Versammlungen gegen den §218 statt. Allein in Berlin kamen bei diesen Versammlungen bis zu 15.000 Menschen zusammen. Auch in Stuttgart war das Interesse groß, wie Wolf berichtete: »Solch eine Volksbewegung hat Stuttgart noch nicht erlebt: Vier Versammlungen waren angesetzt in den größten Sälen; eine halbe Stunde vor Beginn waren alle so überfüllt, dass sie polizeilich geschlossen werden mussten, und wir noch zwei Säle nahmen.«

In ihrem Kampf gegen den §218 stützte sich die KPD auf Positionen, die schon von der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts entwickelt worden waren. Vor allem Friedrich Engels, die spätere KPD-Politikerin Clara Zetkin und August Bebel, Vorsitzender der SPD von 1892 bis 1913, lieferten hier wichtige Beiträge. Bebel setzte sich schon in den 1870er Jahren für die Gleichberechtigung der Frauen ein und veröffentlichte 1879 das Buch »Die Frau und der Sozialismus«. Es erschien in über 50 Auflagen und war damit eines der einflussreichsten und meist verkauften Werke der deutschen Arbeiterbewegung. Der Kampf gegen Frauenunterdrückung war für Bebel zentral: »Es gibt keine Befreiung der Menschheit ohne die soziale Unabhängigkeit und die Gleichstellung der Geschlechter.« Er forderte die Vergesellschaftung der privaten Haushalte und der Kindererziehung, um die Doppelbelastung der Frauen aufzuheben. Zudem sprach er sich gegen die Tabuisierung von Sexualität aus. So unterstützte er auch die Kampagnen der Bewegung gegen den §175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte.

Bebel hielt es für »notwendig, die Frauenfrage speziell zu behandeln« - gerade auch, um Vorurteile über die fälschlicherweise als natürlich angesehene untergeordnete Stellung der Frau zu widerlegen.

An diesem Punkt knüpfte auch die Arbeit von Friedrich Engels zum »Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates« von 1884 an. Engels beschrieb dort Frauenunterdrückung als ein Produkt entstehender Klassengesellschaften in der Frühgeschichte. Diese Periode bezeichnete er als »weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts«. Zu dieser Zeit seien Frauen, aber auch die Mehrheit der Männer, von den entstehenden Reichtümern der Gesellschaft abgeschnitten worden.

Die Unterdrückung der Frauen setze sich in allen Klassengesellschaften fort. Im Kapitalismus nehme sie aber eine besondere Form an: Zum einen könne die Frau als Arbeiterin durch ihre untergeordnete gesellschaftliche Stellung und ihrem daraus resultierenden geringeren Selbstbewusstsein mit niedrigeren Löhnen abgespeist werden. Das wiederum wirke sich auch negativ auf das Lohnniveau der männlichen Arbeiter aus. Zum anderen profitiere die kapitalistische Gesellschaft von den vermeintlich »natürlichen« Aufgaben der Frau in der Familie: Hausarbeit und Kinderbetreuung. Durch diese privatisierte Reproduktion (Wiederherstellung) gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskräfte spare die Kapitalistenklasse viel Geld ein. Eine grundlegende Befreiung der Frauen sei daher, so Engels, nur durch ein Ende der Klassengesellschaften möglich.

Für Zetkin, Bebel, Engels und viele ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter war die Erwerbstätigkeit von Frauen Voraussetzung für deren Emanzipation. Der wichtigste Vorteil läge in der entstehenden Unabhängigkeit und der Möglichkeit, als Klasse gemeinsam gegen Ausbeutung und Unterdrückung vorzugehen. Die Frauenfrage sei auch eine Klassenfrage. Denn nicht alle Frauen in der Gesellschaft teilten das gleiche Los. Vielmehr sei die Welt der Frauen, genauso wie die der Männer, in zwei Klassen geteilt.

Die russische Kommunistin Alexandra Kollontai beschrieb das wie folgt: »Die Interessen und Ziele der einen Gruppe lassen sie der bürgerlichen Klasse angehören, während die andere dem Proletariat angehört, und ihre Forderung nach Befreiung ermöglichen eine vollständige Lösung der Frauenunterdrückung.«

Einen Meilenstein auf dem Weg zur Frauenbefreiung stellte die Oktoberrevolution 1917 in Russland dar. Erstmalig in der Geschichte machte es sich eine Regierung zur Aufgabe, die Gleichstellung der Frau ökonomisch, politisch und sexuell zu verwirklichen.

Direkt nach der Revolution erließ die neue Sowjetregierung Verordnungen, mit denen die gleiche Bezahlung für Frauen geregelt wurde. Der Achtstundentag wurde gesetzlich festgeschrieben. Frauen wurden ermuntert, arbeiten zu gehen und am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzunehmen. Nur so konnten sie in wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Mann und Familie leben. Arbeitsschutzgesetze für schwangere Frauen und ein Mutterschutzgesetz wurden eingeführt, die juristische Benachteiligung von Frauen beendet, Scheidungen ermöglicht. Geschiedene Frauen erhielten Unterstützungszahlungen vom Staat, bis sie Arbeit und Betreuung für ihre Kinder gefunden hatten. Homosexualität wurde legalisiert. Verhütungsmittel waren frei und kostenlos erhältlich, Schwangerschaftsabbrüche wurden erlaubt und konnten ebenfalls kostenlos durchgeführt werden.

Aber auch wenn die Frau juristisch und ökonomisch gleichberechtigt war, hatte sie immer noch die Belastung der Hausarbeit in der Familie zu tragen. Daher mussten die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Reproduktion gesellschaftlich zu regeln. Lenin beschrieb in den Tagen der Revolution diese Notwendigkeit: »Aber je mehr wir den Boden vom Schutt der alten bürgerlichen Gesellschaft gesäubert haben, um so klarer ist es für uns geworden, dass dies nur die Ebnung des Bodens für den Bau, aber noch nicht der Bau selber ist. Die Frau bleibt nach wie vor Haussklavin, trotz aller Befreiungsgesetze, denn sie wird unterdrückt, erstickt, abgestumpft, erniedrigt von der Kleinarbeit der Hauswirtschaft.« Die wirkliche Befreiung der Frau, so Lenin weiter, »wird erst dort beginnen, wo und wann der Massenkampf gegen diese Kleinarbeit der Hauswirtschaft oder, richtiger, ihre massenhafte Umgestaltung zur sozialistischen Großwirtschaft beginnt.«

Die neue Sowjetregierung entwickelte Institutionen, die Frauen von der Last der Hausarbeit befreien sollten: Kommunale Restaurants, Wäschereien, Kinderkrippen und Kindergärten. 1919 und 1920 wurden fast 90 Prozent der Bevölkerung von Petersburg und 60 Prozent der Einwohner Moskaus durch öffentliche Volkskantinen versorgt. Für Kinder und Jugendliche war das Mittagessen kostenlos. Auch das Wohnen veränderte sich, wie die Volkskommissarin für soziale Fürsorge, Alexandra Kollontai, 1923 berichtete: »Kollektive Wohnkommunen, Familienheime und besonders auch die Wohnungen für allein stehende Frauen sind bei uns weit verbreitet. (...) Die notwendigen Reinigungsarbeiten werden von bezahlten Putzkräften erledigt und in einigen Wohnkommunen gibt es eine zentrale Wäscherei, eine Kinderkrippe und einen Kindergarten.«

Mit dem Aufstieg des Stalinismus ab Mitte der 1920er Jahren wurden viele Errungenschaften der Revolution wieder rückgängig gemacht - teilweise sogar in ihr Gegenteil verkehrt. Die Hausarbeit wurde wieder in die Verantwortung der einzelnen Familien übergeben. Später führte Stalin sogar einen Orden zum Lobe der Mutterschaft ein.

Dennoch bleibt Russland in den ersten Jahren nach 1917 ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Frauenbefreiung aussehen könnte.

»Obwohl«, so Kollontai weiter, »beide Lager dem Slogan nach ›Frauenbefreiung‹ folgen, sind Ziele und Interessen beider unterschiedlich.« So kritisierte sie die bürgerliche Frauenbewegung: »Wie radikal die Forderungen der Feministinnen auch immer sein werden, man darf nicht vergessen, dass die Feministinnen, wegen ihrer Klassenposition, für die grundlegende Transformation der Gesellschaft, ohne die die Befreiung der Frau nicht möglich ist, nicht kämpfen werden.« Deutlich wurden diese unterschiedlichen Klasseninteressen beispielsweise bei der Forderung der bürgerlichen Frauen nach einem »Damenwahlrecht«. Dieses hätte nur für Frauen mit Besitz gegolten. Für die Arbeitsbedingungen ihrer weiblichen Hausangestellten, die im 19. Jahrhundert einen großen Teil der Arbeiterklasse ausmachten, interessierten sich bürgerliche Feministinnen nicht.

Die beschriebenen Ansichten zur Befreiung der Frauen waren innerhalb der Arbeiterbewegung nicht immer unumstritten. Clara Zetkin musste beispielsweise immer wieder mit ihren Verbündeten dafür streiten. So argumentierte sie in den 1920er Jahren in dem Artikel »Warum brauchen wir Kommunisten eine Frauenbewegung?«, weshalb besondere Bemühungen um die politische und gewerkschaftliche Organisierung von Frauen notwendig seien: »Ihrem Erwachen zu Klassenbewusstsein und menschlichem Selbstbewusstsein stellen sich besondere und sehr große Hemmungen entgegen. Diese Umstände lassen es als notwendig erscheinen, besondere Wege zu gehen, um die Frauen zu erfassen, besondere Mittel anzuwenden, um sie aufzuklären, zu sammeln und zu schulen, kurz, sie aufzusuchen, um sie hineinzureißen in die allgemeine proletarische Emanzipationsbewegung.«

Um dies zu erreichen, organisierte Zetkin - schon in ihrer Zeit als SPD-Mitglied vor dem Krieg - vor Parteitagen und internationalen Delegiertenzusammenkünften gesonderte Treffen der sozialistischen Frauen. Bei einer dieser Konferenzen entstand die Initiative für den Internationalen Frauentag am
8. März.

Trotz aller Bemühungen und Erfolge: Die Bewegung gegen den §218 in der Weimarer Republik konnte leider nicht erfolgreich zu Ende geführt werden. Durch die Machtübernahme Hitlers wurde sie jäh beendet. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Bewegung wurden von den Nazis verhaftet, in Konzentrationslager gebracht und zu Tausenden ermordet. Andere, wie Else Kienle und Friedrich Wolf, konnten zumindest fliehen.

Die Tradition aber, die sie begründet haben, ließ sich nicht zerschlagen. Teile der neuen Frauenbewegung in den 1970er Jahren griffen sie wieder auf. Und auch heute kann sie noch hilfreich dabei sein, den Kampf für volle Gleichberechtigung von Frauen zu führen.

Buchtipps:

  • Alexandra Kollontai: Die Situation der Frau in der gesellschaftlichen Entwicklung. 14 Vorlesungen vor Arbeiterinnen und Bäuerinnen an der Sverdlov-Universität 1921 (Verlag Neue Kritik 1975).
  • Else Kienle: Frauen. Aus dem Tagebuch einer Ärztin (Kiepenheuer 1932).
 
 
 
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