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23.3.10: Sexueller Missbrauch |
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Parallelgesellschaft im Priestergewand |
Die Vertuschung von Mißbrauchsfällen bei der katholischen Kirche
zeigt: »Parallelgesellschaften« werden geduldet, solange sie nur
Teil der »westlich-abendländischen Kultur« sind. Ein Kommentar von
marx21
Innenminister de Maizière (CDU) hat den »Islamrat für die
Bundesrepublik Deutschland« von der Islamkonferenz ausgeschlossen.
Die Begründung für die Ausladung des Islamrats: eine seiner
Mitgliedsorganisationen Milli Görüs sei von der Staatsanwaltschaft
schwer beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung zu bilden, mit dem
Ziel »islamistische« Ideen zu verbreiten. Der Religionsverband
Milli Görüs zählt etwa 80.000 Gläubige in seinen Reihen. Er wird
seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Anklage der Bildung
einer kriminellen Vereinigung bezieht sich auf Vorwürfe der
Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. Außerdem ziele eine
konservative Auslegung des Islam auf die Bildung von
Parallelgesellschaften neben den bestehenden gesellschaftlichen
Strukturen.
Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Parallelgesellschaft? Im
Handelsblatt vom 22.12.2009 wird der Vatikan als »Drehscheibe für
Mafiagelder, Schmiergeldzahlungen und Steuerhinterziehung«
bezeichnet. Die Vatikanbank IOR (Instituto Opere di Religione) gilt
als größte Geldwaschanlage, durch die jährlich 60 Millionen Euro
unbekannter Herkunft fließen. Die Zusammenarbeit von katholischer
Kirche und CDU mit Liechtensteiner und Schweizer Experten für
Steuerhinterziehung und Geldwäsche ist auch für Deutschland
dokumentiert. Kein Staatsanwalt und kein Gericht käme jedoch auf die
Idee, die katholische Kirche oder die CDU der Bildung einer
kriminellen Vereinigung zu bezichtigen. Hier wird ganz offensichtlich
mit zweierlei Maß gemessen.
Das Gleiche gilt für den Vorwurf der Bildung von
Parallelgesellschaften, in denen geltendes Recht außer Kraft gesetzt
ist. Tausende Missbrauchsfälle gegen Kinder und Minderjährige in
Institutionen der katholischen Kirche Deutschlands, Österreichs und
Irland wurden jetzt bekannt. Die enorme Häufung der Mißbrauchsfälle
in der katholischen Krichen, hängt vor allem mit Zölibat und der
Tabuisierung von Sexualität in der Katholische Kirche zusammen. Ein
weitere Skandal ist der Umgang der verantwortlichen Gremien und
Bischöfe mit den Mißbrauchsfällen. Sie handelten nach eigenen,
internen Verfahren. Diese waren jedoch fast immer darauf bedacht, die
Fälle zu vertuschen und die Täter vor strafrechtlichen Konsequenzen
zu schützen. Auffällig gewordene Priester und Ordensleute wurden
nicht angezeigt, sondern in andere Pfarreien und Diözesen versetzt.
Der amerikanische Autor Christopher Hitchens schreibt in einem
Gastbeitrag in der »Frankfurter Rundschau« zur Rolle des jetzigen Papst
Joseph Ratzinger: »Nach seiner Beförderung zum Kardinal übernahm
er die Leitung der so genannten ›Kongregation der Glaubenslehre‹
(früher bekannt als Inquisition). 2001 übertrug Johannes Paul II
dieser Abteilung die Untersuchung der Fälle von Vergewaltigung und
Folter von Kindern durch katholische Geistliche. Im Mai desselben
Jahres schrieb Ratzinger einen vertraulichen Rundbrief an alle
Bischöfe, in dem er sie an die außerordentliche Schwere eines
bestimmten Vergehens erinnerte. Unter diesem Vergehen verstand er
allerdings die Meldung von Vergewaltigung und Folter an die Behörden.
Die Untersuchung der Vorwürfe, so Hochwürden Ratzinger, sei allein
Aufgabe kircheninterner Instanzen. Die Weitergabe von Informationen
an Justizbehörden oder Presse sei strengstens untersagt. Eine
Untersuchung laufe ›unter strengster Geheimhaltung ... mit absoluter
Verschwiegenheit ... und jeder ... ist zur Geheimhaltung verpflichtet ... denn es handelt sich um eine Geheimsache des Heiligen Offiziums ... deren Verrat mit Exkommunikation bestraft wird.‹«
Im Kloster Ettal musste jetzt der Abt Bögle zurücktreten, weil
er nicht einmal der innerkirchlichen Meldepflicht von sexuellen
Missbrauchsfällen nachgekommen war (seit 2001 besteht diese
Meldepflicht). Wo es bei staatlichen und anderen
Erziehungseinrichtungen regelmäßig zu polizeilichen Ermittlungen
kommt, bleiben diese in kirchlichen Einrichtungen erst einmal bei
Vorgesetzten und Kirchenbehörden hängen nach dem Motto: Nur kein
Aufsehen erregen. Solche innerkirchlichen Disziplinarverfahren könnte
man auch als katholische »Scharia« bezeichnen: als rechtsfreien
Raum, in dem nach kirchlichen Sanktionen und Disziplinarstrafen
vorgegangen wird und wo staatliches Recht und Gerichtsbarkeit nur
eingeschränkt gilt. Die gegen Milli Görüs erhobenen Vorwürfe – zu Recht oder zu
Unrecht sei hier dahingestellt – treffen ganz sicher auf die katholische Kirche zu. Aber die gehört zum
westlich-abendländischen gemeinsamen »Kulturerbe« und darf sich
offenbar rechtsfreie Räume und Rechtsbruch erlauben. Würde so etwas in islamischen Institutionen ruchbar, würden diese als verfassungsfeindlich bezeichnet oder verboten.
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